Geschäftsbedingungen
 Die Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen in / mit der „Stiftstaverne“ werden von Ihnen ausdrücklich als Vertragsbestandteil anerkannt.
1. Garantie der teilnehmenden Personen 
Bei fix reservierten Veranstaltungen gilt die in der Bestätigung festgelegte Personenanzahl als garantierte Mindestzahl, die in Rechnung gestellt wird. Sollten darüber hinaus mehr Personen (als bestellt) teilnehmen, so wird die tatsächlich anwesende Personenanzahl verrechnet.
2. Anzahlung 
Wir stellen zu jeder gebuchten Veranstaltung eine Anzahlungsrechnung in der Höhe von 10 € pro Person welche sofort nach Erhalt fällig ist.
 
3. Stornoentgelt bei fix reservierten Veranstaltungen 
Ab Eingangsdatum der geleisteten Anzahlung durch den Kunden/Veranstalter, garantiert die Stiftstaverne die Reservierung.
 Stornogebühren 
Bis 14 Tage nach Erhalt der Anzahlung ist keine Stornogebühr fällig,
 
bei 30 - 15 Tage vor der Veranstaltung sind 50% des vereinbarten Speisepakets zu leisten
15 - 5 Tage vor der Veranstaltung sind 70% des vereinbarten Speisepakets zu leisten
 
5 - 0 Tage vor der Veranstaltung sind 100% des vereinbarten Speisepakets als Stornoentgelt zu leisten.
4. Preise 
Unsere Preise verstehen sich in Euro inklusive aller Steuern, Abgaben und dem Bedienungsgeld.
 
5. Wertsachen 
Für Wertsachen, Bargeld, Garderobe, Musikinstrumente etc. welche von den Teilnehmern der Veranstaltung mitgebracht werden, wird keine Haftung übernommen.
 
6. Vom Veranstalter mitgebrachte Speisen und Getränke 
Ohne Genehmigung dürfen keine Speisen und Getränke zur Konsumation in das Restaurant gebracht werden. Das Restaurant behält sich vor, für mitgebrachte Speisen und Getränke ein äquivalentes Entgelt in Rechnung zu stellen oder abzulehnen.
 
7. Dekoration 
Der Veranstalter ist verpflichtet, der Stiftstaverne zwecks Genehmigung jeglicher Installation von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen Mitteilung zu machen und dessen Einwilligung einzuholen. Die Veranstaltungsräume dürfen nicht beschädigt werden. Der Ursprungszustand muss wieder hergestellt werden.
 
8. Raummieten 
Vereinbarte Raummieten gelten ausschließlich für die Bereitstellung der Räumlichkeit und des Mobiliars, soweit in der Stiftstaverne vorhanden. Technische Geräte sowie deren Energiebedarf sind darin nicht enthalten.
 
9. Haftung 
Für Beschädigung, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haftet der Veranstalter. Das Restaurant kann den Abschluss entsprechender Versicherungen verlangen.
 
10. Bezahlung 
Konsumierter Speisen und Getränke Grundsätzlich sind alle Speisen und Getränke nach Konsumation vor Verlassen des Gasthauses zu bezahlen. Sollte bei Veranstaltungen ein späterer Zahlungstermin gewünscht werden, so ist eine 75%ige Anzahlung oder nach Vereinbarung, der zu erwartenden Konsumation zu leisten.
 
11. Überstunden Pauschale 
Sollte eine Veranstaltung länger als bis Ein Uhr morgens andauern, verrechnen wir für jede weitere angefangene Stunde eine Überstundenpauschale von € 90,00 + Konsumation.
 
12. Vertragsauflösung durch die Stiftstaverne 
Die Stiftstaverne ist berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis aufzulösen, wenn die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet, der Ruf, sowie die Sicherheit des Hauses gefährdet sind, sowie im Falle höherer Gewalt. Der Veranstalter ist in keinem Fall zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen berechtigt.
 
13. Musik 
Sollte eine Veranstaltung mit Musikdarbietung geplant sein, ist der Veranstalter verpflichte3t, die notwendige Anmeldung bei AKM und Vergnügungsste3uer rechtzeitig einzubringen und die betätigten Formulare spätestens eine Woche vor der Veranstaltung vorzulegen.
 
14. Fotos 
Hiermit erlauben wir der Stiftstaverne, Fotos von meiner Veranstaltung bzw. Dekoration zu machen und diese auch auf die Homepage bzw. Facebook zu stellen 
Klein-Mariazell 3
A-2571 Altenmarkt-Thenneberg